eGov-Campus-Ringvorlesung: Barrierefreie IT an Hochschulen

Nathan Dumlao / Unsplash | eGov-Campus

Information: Der eGov-Campus ist eine vom IT-Planungsrat geförderte Aus- und Weiterbildungsplattform zur Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Das Projekt richtet sich an alle, die sich rund um die Themen E-Government und Verwaltungsinformatik weiterbilden möchten. In den Ringvorlesungen präsentieren verschiedene Expert:innen aus Wissenschaft und Lehre zentrale Fragestellungen rund um die Gestaltung des digitalen öffentlichen Sektors und bieten ihrem Publikum neue Perspektiven und Antworten an. Wir stellen Ihnen in unserer Reihe ausgewählte Vorlesungen vor.

Barrierefreie IT ist die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationstechnik für alle Menschen. Das bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihren technischen Fähigkeiten oder eventuellen Einschränkungen Zugang zur Informationstechnologie haben und diese nutzen können. Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Hessische Landesbeauftragte für Barrierefreie IT und Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreie IT (LBIT), gab den Interessierten des eGov-Campus in ihrem Vortrag »Digitale Barrierefreiheit – Teilhabe für alle« einen Überblick zu relevanten Fragestellungen, gesetzlichen Anforderungen und aktuellen Zielen dieses Themenbereichs.

In seinem Eröffnungsstatement betonte der Bundes-CIO und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Dr. Markus Richter die Dringlichkeit des Anliegens rund um digitale Barrierefreiheit und verdeutlichte die Tragweite des Themas. Dabei mahnte er an, Barrierefreiheit müsse bei neuen Digitalisierungsvorhaben von Anfang an mitgedacht werden, damit Fortschritte der digitalen Transformation nicht gegen die Teilhabe an der Gesellschaft ausgespielt werde könnten. Er betonte die klare Haltung, die der derzeitige Koalitionsvertrag beinhalte und verlieh seiner Hoffnung auf eine agile und konsequente Umsetzung dieser Ziele Ausdruck.

Abbildung 1: Barrierefreiheit hilft allen (Philip Mohr / LBIT)

Prof. Meyer zu Bexten wies zu Beginn darauf hin, dass digitale Barrierefreiheit allen helfen könne. Nicht nur könne sie Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen überhaupt ermöglichen, sondern auch die Usability von digitalen Angeboten für alle erhöhen. Die Europäische Union hat die Bedeutung einer barrierefreien IT erkannt und gesetzliche Vorschriften erlassen, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zur IT haben. Eine solche ist die EU-Richtlinie 2016/2102, die alle öffentlichen Einrichtungen dazu verpflichtet, barrierefreie Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen zu erstellen und einen Feedback-Mechanismus einzurichten.

Die Umsetzung dieser Richtlinie ist jedoch nicht ganz einfach. Sie erfordert eine Überwachungsmethodik und Berichterstattungsmodalitäten für die Mitgliedstaaten, um die Einhaltung zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die von ihnen geschaffenen digitalen Inhalte – beispielsweise auch im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) – für alle zugänglich sind, was eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert.

Prof. Meyer zu Bexten wies außerdem auf die Arbeit des Landeskompetenzzentrums für barrierefreie IT in Hessen (LBIT) hin. Das Zentrum informiert und unterstützt öffentliche Einrichtungen, darunter auch Hochschulen, bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Schaffung barrierefreier IT. Ziel ist es, dass alle Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen Zugang zur Informationstechnik haben und diese optimal nutzen können.

Abbildung 2: Der Vortrag von Erdmuthe Meyer zu Bexten zu »Barrierefreie IT an Hochschulen« kann hier angesehen werden (eGov-Campus | youtube.com)

Ein weiteres Augenmerk ihrer Arbeit legt Prof. Meyer zu Bexten auf die Installation von ressortübergreifenden Ansprechpersonen für digitale Barrierefreiheit, damit selbige bei neuen Projekten konsequent und von Beginn an mitgedacht werden könne, wie auch Markus Richter in seiner Ansprache erwähnte. Abschließend stellte sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, welches vorgibt, dass Produkte und Dienstleistungen auch aus der Privatwirtschaft zukünftig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie zeigte sich hoffnungsvoll, dass die bestehenden Herausforderungen von den verschiedenen Akteur:innen umgesetzt würden.

In der anschließenden Diskussionsrunde beantwortete Prof. Meyer zu Bexten noch einige Fragen der Studierenden des eGov-Campus. Dabei wies sie unter anderem auf den Mangel an Landesbeauftragten für barrierefreie IT in den meisten Bundesländern hin und erklärte, warum beispielsweise die weitverbreitete Nutzung von Captchas auf Webseiten für sie ein Problem darstelle. Zudem ging sie auf die Nachfrage ein, wie ältere Menschen in Zukunft mithilfe der Digitalisierung besser eingebunden werden könnten.

Titelfolie Ringvorlesung Digitale BarrierefreiheitDownload Vorlesungsfolien Ringvorlesung Digitale Barrierefreiheit

Der Vorlesungsplan sowie die vergangenen Sitzungen inklusive der Vorlesungsfolien sind für alle Interessierten frei zugänglich und können auf der Website des eGov-Campus eingesehen werden.

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