Gesetze sind doch klare Regeln – warum automatisieren wir Verwaltungsentscheidungen dann nicht einfach? Bei genauem Hinsehen erinnert das Recht doch häufiger an Poesie mit zahlreichen uneindeutigen Begriffen und Satzgefügen, die es zu interpretieren gilt. Prof. Dr. Peter Parycek und Nicole Opiela gehen in dieser Podcastfolge unter anderem der Frage nach, ob wir den Einzelfallentscheidungen mit KI-Automatisierungen noch Rechnung tragen können und sollten und wie sich mit den wenigen verfügbaren Daten das Ermessen vermessen lässt.
Von der Digitalisierung zur Automatisierung des Verwaltungsverfahrens
Die digitale Transformation schreitet voran und inzwischen begegnen uns digitale Lösungen in allen Lebensbereichen. So scheint es nur logisch, dass diese Transformationsprozesse der Digitalisierung bis hin zur Automatisierung auch etablierte rechtliche Strukturen und Gesetze berühren und verändern. Neben der wichtigen Aufgabe einer materiellen Ausgestaltung eines gesetzlichen Rahmens steht jedoch auch die Rechtssetzung und -anwendung selbst vor Herausforderungen. Denn auch an diesen Bereich werden durch die technologischen Möglichkeiten neue Ansprüche gestellt. Die in Zusammenarbeit mit Prof. Thorsten Siegel von der Freien Universität Berlin entstandene Publikation widmet sich diesen Ansprüchen und Herausforderungen im Verwaltungskontext aus technischer und rechtlicher Perspektive.
Von der Digitalisierung zur Automatisierung des Rechts – Wie kann die Transformation gelingen?
Mittwoch, 28.02.2024, 13-17:30 Uhr, Henry-Ford-Bau der FU-Berlin (Garystraße 35, 14195 Berlin) Anlässlich der Veröffentlichung der Publikation »Von der Digitalisierung zur Automatisierung des Verwaltungsverfahrens« wollen wir gemeinsam unseren Blick auf die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Digitalisierung, sowie Automatisierung des Verwaltungsrechts werfen.
Entlasten, nicht entmachten: Was der Gesetzgeber heute tun kann, um die Automatisierung der Öffentlichen Verwaltung zu unterstützen
Wie der Gesetzgeber an der Automationsfreundlichkeit von Gesetzen etwas ändern kann, ohne die vorgenannten Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen zu überschreiten.