Ein Schlüsselprojekt zur Schaffung eines grenzüberschreitenden digitalen Zugangstors zu Verwaltungsleistungen in der EU ist die Single Digital Gateway-Verordnung. In dieser Folge diskutieren Nicole Opiela und Liadán Sage, warum es bislang keinem EU-Mitgliedstaat gelungen ist, die ambitionierten Ziele der Verordnung bis Ende 2023 vollständig zu realisieren. Mit praxisnahen Lösungsansätzen geben sie dem Vorhaben, das Millionen EU-Bürger:innen und Unternehmen Zeit und Kosten sparen soll, neue Perspektiven.
The Single Digital Gateway Regulation - Lessons from Implementation in Five EU Countries
The vision of a single digital gateway for administrative services in the EU is set to become a reality through the Single Digital Gateway Regulation. Despite substantial efforts and the successful fulfilment of individual requirements, no EU Member State managed to fully implement the regulation by the deadline at the end of 2023. Our White Paper examines the implementation of the regulation in Germany as well as other EU countries and identifies organisational challenges and solutions. Building on these, we offer pragmatic recommended actions – not only for closing the remaining gaps in the SDG Regulation, but also for the implementation of future plans and large-scale projects.
Die Single Digital Gateway-Verordnung: Lehren aus der Umsetzung in fünf EU-Staaten
Die Vision eines einheitlichen digitalen Zugangstors für Verwaltungsleistungen in der EU sollte durch die Single Digital Gateway-Verordnung Wirklichkeit werden. Unser White Paper beleuchtet die Umsetzung in Deutschland sowie in weiteren EU-Staaten und identifiziert organisatorische Herausforderungen und Lösungsansätze. Daraus leiten wir pragmatische Handlungsempfehlungen ab.
In Deutschland gibt es seit über zwölf Jahren den Personalausweis mit eID-Funktion. Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags hat ÖFIT-Leiter Prof. Dr. Peter Parycek um eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung »Digitale Identitäten« gebeten. Grund dafür sind aktuelle Bestrebungen des Europäischen Parlaments und des Rates, eine europäische digitale Identität zu schaffen. In seiner Stellungnahme stellt er heraus, dass die deutsche eIDAS-notifizierte Lösung hohe Sicherheitsstandards erfüllt, jedoch durch mangelnde Benutzerfreundlichkeit nur einen geringen Nutzungsgrad vorweisen kann. Parycek regt deshalb eine Neukonzeption der eID-Architektur und eID-Prozesse unter der Nutzung aktueller Industrie- und Technologiestandards an.