Der Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes soll mithilfe einer einheitlichen Identifikationsnummer eine harmonisierte Registerlandschaft in der öffentlichen Verwaltung schaffen. Diese Stellungnahme für den Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat hebt hervor, wie sich durch Architekturelemente wie das 4-Corner-Modell, das Datencockpit und die einheitliche Identifikationsnummer Verwaltungsmodernisierung, Datensicherheit und -schutz vereinbaren lassen.Ergänzende Expertise zu technischen Perspektiven der Registermodernisierung herunterladen
ÖFIT-Leiter Peter Parycek stellt als Sachverständiger im Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat ein Gutachten zur rechtlich-technischen Architektur des Registermodernisierungsgesetzes vor.
Das Gesetzgebungsverfahren zum kontrovers diskutierten Registermodernisierungsgesetz hat Anfang des Jahres im Bundesrat seinen Abschluss gefunden. ÖFIT-Leiter Prof. Dr. Peter Parycek war an diesem als Gutachter beteiligt und beleuchtet einige Aspekte des Gesetzes, sowie die Vorteile der gewählten Lösung im internationalen Vergleich. Kern seiner Argumentation ist, dass heutzutage nicht die kritisierte Möglichkeit der Verknüpfung von-, sondern der Zugang zu den Daten entscheidend sei. Diesen Umstand berücksichtige das Gesetz und könne so zu einem Positivbeispiel werden.
Deutschland-Index der Digitalisierung 2025: Digitales Leben
Wie souverän gehen die Menschen in den bundesdeutschen Ländern mit der digitalen Transformation um? Während einige etablierte Angebote in manchen Ländern sogar Nutzende verlieren, sind neuere Angebote wie Telemedizin bundesweit auf dem Vormarsch. Generative Künstliche Intelligenz spielt im Leben der meisten hingegen (noch) keine Rolle.