Stellungnahme zum Hessischen Gesetz zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung

Am 6. November war ÖFIT-Leiter Prof. Dr. Peter Parycek als Sachverständiger in den Ausschuss für Digitales, Innovation und Datenschutz des Hessischen Landtags geladen. Anlass war die öffentliche mündliche Anhörung zum Entwurf des Hessischen Gesetzes zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung (HKIVerwG). Prof. Dr. Parycek begrüßte das geplante Gesetz. Es setze ein wichtiges Signal, indem es KI ausdrücklich als zulässiges und erwünschtes Instrument der Verwaltungsmodernisierung verankere. Das Gesetz schaffe eine klare Balance zwischen automatisierter Entscheidungsfindung in gebundenen Fällen und menschlicher Letztverantwortung, die über die vorgesehene KI-Rüge jederzeit wiederhergestellt werden könne und auf diese Weise effiziente, schnelle und konsistente Verfahren ermögliche, ohne rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeiten einzuschränken.

Seine zentralen Empfehlungen lauten:

  1. Begriffsdefinition (§ 2) an EU-KI-VO angleichen und Abgrenzung klarstellen: Die Definition des KI-Begriffs sollte eng an Art. 3 KI-VO rückgebunden und klargestellt werden, dass regelbasierte, deterministische Automatisierungen (Entscheidungsbäume, Workflow-Systeme, Validierungsroutinen) nicht unter das Gesetz fallen, um Rechtsklarheit und Vollzugssicherheit zu gewährleisten.
  2. Die geplante Zentrale Anlaufstelle für Systeme Künstlicher Intelligenz (ZAKI) institutionell vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) trennen: Die Innovations- und Einführungskompetenz sollte in einer weisungsfreien, interdisziplinären Stelle verankert werden, um die strukturelle Spannung zwischen Kontrolle und Innovation aufzulösen.

Informationen zur öffentlichen mündlichen Anhörung inklusive der Stellungnahmen weiterer Anzuhörenden finden sich hier.

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